Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2017
Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxid-Belastung in der Landeshauptstadt Wiesbaden
Wiesbaden hat ein Stickstoffdioxid-Problem. An den Messstationen Schiersteiner Straße und Ringkirche wird der zulässige Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter seit Beginn der Messungen in 1992 bzw. 2012 deutlich überschritten. Nur an der dritten Messstation, Wiesbaden-Süd, liegen die Jahresmittelwerte seit 1998 unterhalb des Grenzwerts. Insbesondere wochentags während des Berufsverkehrs ist die Belastung durch Stickstoffdioxid enorm hoch, es werden Werte von über 80 Mikrogramm/Kubikmeter erreicht. Innerhalb Hessens schneiden nur die Messstationen Limburg Schiedel und Darmstadt Hügelstraße schlechter ab.
71,6% der Stickoxide in Wiesbaden werden durch den Verkehr produziert. Daran haben Diesel-Pkw mit 49,7% den mit Abstand größten Anteil (Benzin-Pkw: 7,3%). Die Stickstoffdioxid-Direktemissionen betragen innerhalb der Gesamtstickoxidmenge 71,7% von Diesel-Pkw (Benzin-Pkw: 1,4%).
Stickoxide und vor allem Stickstoffdioxid reizen die Atemwege, können Lungenödeme hervorrufen, beeinträchtigen die Lungenfunktion, schädigen Gewebe und Abwehrzellen in der Lunge, haben gentoxische Auswirkungen, verursachen Entzündungen und haben Auswirkungen über die Lunge auf den übrigen Körper. Bei Vorerkrankten mit Asthma oder Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) ist die Wirkung noch verstärkt. Langzeiteffekte sind eine erhöhte Sterberate, eine verzögerte Lungenfunktionsentwicklung sowie mehr Asthma- und Bronchitis-Symptome. Ein langfristig tolerabler Schwellenwert, bei dem keine Schädigungen auftreten, ist aus medizinischer Sicht nicht ableitbar.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle daher beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- ein Konzept zu entwickeln, wie die Stickstoffdioxid-Belastung durch Diesel-Pkw in der Landeshauptstadt Wiesbaden kurz-, mittel- und langfristig zu senken ist.
- ein zeitliches und schrittweises Dieselfahrverbot innerhalb des o.g. Konzepts genau zu prüfen.
- zu prüfen, wie viel Zeit betroffene Bürger brauchen, um sich adäquat und finanziell verkraftbar auf die Situation vorzubereiten.
- zu prüfen, wie betroffene Bürger unterstützt werden können.
Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2017
Keine Vermietung kommunaler Flächen der Landeshauptstadt Wiesbaden an Zirkusse mit Wildtieren
In den vergangenen vier Jahren war zur Weihnachtszeit auf dem Festplatz Gibber Kerb an der Bleichwiesenstraße in Biebrich der Wiesbadener Weihnachtscircus u. a. mit Tierdressuren zu Gast. Wiesbadener Tierfreunden jedes Alters ist dagegen daran gelegen, Tiere in ihrem angestammten Lebensraum, nicht aber im Zirkus zu beobachten, denn in Reisezirkussen können vor allem Wildtiere nicht artgerecht gehalten werden. Am liebsten würden sie gar keine Tiere in der Manege sehen, sondern nur menschliche Künstler aller Art, von Equilibristen über Hochseiltänzer bis zu Clowns, beispielsweise wie bei den alle zwei Jahre stattfindenden Auftritten des European Youth Circus. Andere deutsche Städte haben bereits erfolgreich Verbote für reisende Zirkusbetriebe mit Wildtieren erlassen, die auf kommunalen Flächen auftreten wollten.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle daher beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- kommunale Flächen der Stadt Wiesbaden nur an Zirkusse zu vermieten, die ohne Tiere wild lebender Arten auskommen. Bereits bestehende Verträge bleiben davon ausgenommen.
- zu prüfen, ob auch ein generelles Vermietungsverbot an Zirkusse mit Tierauftritten rechtlich möglich ist.
Antrag des unabhängigen Stadtverordneten Veit Wilhelmy zur Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2013
WiBus und ESWE Verkehr zusammenführen
Die kommunale Daseinsvorsorge kann nur durch kommunale Unternehmen sichergestellt werden. Um aber nachhaltig die Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs der Stadt Wiesbaden zu steigern und sicherzustellen, müssen die aktuellen Zustände bei WiBus geändert werden. Die dortigen Arbeitsbedingungen sind in einem kommunalen Unternehmen vollkommen inakzeptabel. Solch ein wichtiger und verantwortungsvoller Beruf hat das Recht auf faire Bezahlung und anständige Arbeitsbedingungen. Die Stadt Wiesbaden hat Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Unternehmens. Die „brutal harten, aber nicht unmenschlichen“ Arbeitsbedingungen bei der Wiesbadener Busgesellschaft mbH müssen ein Ende haben. Für eine nachhaltige Steigerung des ÖPNV in Wiesbaden müssen die Busfahrerinnen und Busfahrer für ihre alltägliche Arbeit gerecht belohnt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
- Als erster Schritt werden bis Ende des Jahres 2013 alle Busfahrerinnen und Busfahrer der Wiesbadener Busgesellschaft mbH für die gleiche Arbeit gerecht entlohnt. Sie erhalten sowohl einen materiell gleichwertigen Tarifvertrag als auch eine Angleichung der sonstigen Arbeitsbedingungen in voller Höhe durch die Tarifsvertragspartner/Betriebspartner gegenüber den Busfahrerinnen und Busfahrern der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH.
- Die Stadtverordnetenversammlung ist sich ihrer Verantwortung bewusst, für einen guten und funktionierenden ÖPNV aus städtischer Hand zu sorgen. Die Wiesbadener Busgesellschaft mbH wird mit der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH zusammengeführt. Es wird künftig nur noch ein Unternehmen zuständig sein. Bei der Überführung werden die bisherigen Beschäftigungszeiten der Busfahrerinnen und Busfahrer von der Wiesbadener Busgesellschaft mbH voll angerechnet.