Antrag der ULW zur Ortsbeiratssitzung am 24. Januar 2017
Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffdioxid-Belastung
Wiesbaden und der Ortsbezirk haben ein Stickstoffdioxid-Problem. An den Messstationen Schiersteiner Straße und Ringkirche wird der zulässige Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter seit Beginn der Messungen in 1992 bzw. 2012 deutlich überschritten. Nur an der dritten Messstation, Wiesbaden-Süd, liegen die Jahresmittelwerte seit 1998 unterhalb des Grenzwerts. Insbesondere wochentags während des Berufsverkehrs ist die Belastung durch Stickstoffdioxid enorm hoch, es werden Werte von über 80 Mikrogramm/Kubikmeter erreicht. Innerhalb Hessens schneiden nur die Messstationen Limburg Schiedel und Darmstadt Hügelstraße schlechter ab.
71,6% der Stickoxide in Wiesbaden werden durch den Verkehr produziert. Daran haben Diesel-Pkw mit 49,7% den mit Abstand größten Anteil (Benzin-Pkw: 7,3%). Die Stickstoffdioxid-Direktemissionen betragen innerhalb der Gesamtstickoxidmenge 71,7% von Diesel-Pkw (Benzin-Pkw: 1,4%).
Stickoxide und vor allem Stickstoffdioxid reizen die Atemwege, können Lungenödeme hervorrufen, beeinträchtigen die Lungenfunktion, schädigen Gewebe und Abwehrzellen in der Lunge, haben gentoxische Auswirkungen, verursachen Entzündungen und haben Auswirkungen über die Lunge auf den übrigen Körper. Bei Vorerkrankten mit Asthma oder Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) ist die Wirkung noch verstärkt. Langzeiteffekte sind eine erhöhte Sterberate, eine verzögerte Lungenfunktionsentwicklung sowie mehr Asthma- und Bronchitis-Symptome. Ein langfristig tolerabler Schwellenwert, bei dem keine Schädigungen auftreten, ist aus medizinischer Sicht nicht ableitbar.
Der Ortsbeirat wolle daher beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- ein Konzept zu entwickeln, wie die Stickstoffdioxid-Belastung durch Diesel-Pkw, Lkws und Busse im Ortsbezirk Rheingauviertel-Hollerborn und in der Landeshauptstadt Wiesbaden kurz-, mittel- und langfristig zu senken ist.
- ein zeitliches und schrittweises Dieselfahrverbot innerhalb des o. g. Konzepts mit Blick auf den Verkehrsentwicklungsplan genau zu prüfen.
Der Antrag wurde einstimmig im Ortsbeirat beschlossen.
Antrag der ULW zur Ortsbeiratssitzung am 24. Mai 2016
Dringlichkeitsantrag zur Straßenreinigungssatzung
Der Ortsbeirat Rheingauviertel-Hollerborn möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die neue Straßenreinigungssatzung zu Gunsten eines ergebnisoffenen Moratoriums auszusetzen. Eine überarbeitete Fassung (Aussetzen der zweiten Stufe sowie das Überarbeiten der ersten Stufe des neuen Straßenreinigungssystems) des bisherigen Konzeptes soll unter Beteiligung der Bürger und unter Einbeziehung der Ortsbeiräte entwickelt werden. Der Ortsbeirat wünscht, dass er über die Planung des zeitlichen Ablaufs und die Gremien-Beteiligung der neuen Sitzungsvorlage zur Reinigungssatzung informiert wird. Am Ende des Moratoriums soll sodann im Rahmen einer Bürgerversammlung im Ortsbezirk umfassend informiert werden.
Begründung: erfolgt mündlich.
Antrag der ULW zur Ortsbeiratssitzung am 30. September 2014
Stolpergefahr vor Bäckerei Schröer, Eltviller Straße 16
Der Ortsbeirat Rheingauviertel-Hollerborn möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, auf die Hauseigentümer des Anwesens Eltviller Straße 16 einzuwirken, dass die kürzlich montierten Bodenschwellen wieder entfernt werden.
Eine optische Trennung zwischen dem Eingang zur Bäckerei Schröer und dem Wohnhaus-Eingang sollte, wenn möglich (und nötig) mit einer anderen Maßnahme (z. B. Farbanstrich) herbeigeführt werden.
Begründung:
Die Bodenschwellen stellen eine nicht unerhebliche Stolpergefahr für die Kundinnen und Kunden der Bäckerei Schröer dar. Der Antragsteller Veit Wilhelmy hat selbst schon gesehen, dass Personen wegen der Bodenschwellen gestolpert und fast gestürzt wären.
Antrag der ULW zur Ortsbeiratssitzung am 21. Mai 2013
Verfügungsmittel der Ortsbeiräte Wiesbaden und AKK im Haushaltspaln 2014/2015
Der Ortsbeirat Rheingauviertel-Hollerborn:
– begrüßt ausdrücklich, dass Stadtbezirke mit einer geringen Einwohnerzahl stärker als bisher bei den Verfügungsmitteln berücksichtigt werden. Gegen eine Erhöhung der Mittel ist nichts einzuwenden.
– lehnt die vorgeschlagene unverhältnismäßig hohe Reduzierung der Verfügungsmittel von über 10% für Stadtbezirke mit einer hohen Bevölkerungszahl strikt ab.
– fordert den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung dazu auf, die zur vorgesehenen Aufstockung der Verfügungsmittel in kleineren Stadtbezirken notwendigen Mittel (40.710,-€ pro Jahr) dem Haushalt zuzusetzen und keinem (!) Stadtbezirk etwas zu streichen.
Begründung:
Die in der Vorlage aufgeführten positiven Auswirkungen treffen ausschließlich für die kleineren Stadtteile zu. Im Hinblick auf knappe öffentliche Mittel – gerade im Bereich von Infrastrukturmaßnahmen – muss der Ortsbeirat Rheingauviertel-Hollerborn immer häufiger Mittel für die Instandhaltung, Sanierung, Pflege und Unterhaltung öffentlicher Gebäude, Flächen und Einrichtungen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus leistet der Ortsbeirat Rheingauviertel-Hollerborn finanzielle Unterstützungen für Vereine und Institutionen, die ein wichtiger Teil unseres funktionierenden Gemeinwesens sind. Der Ortsbezirk Rheingauviertel-Hollerborn ist zudem durch zahlreiche im Bau und in Planung befindliche Wohnungen ein stark wachsender Stadtteil. Eine Reduzierung der für den Ortsbezirk Rheingauviertel-Hollerborn zur Verfügung stehenden Mittel um mehr als 10% ist somit kontraproduktiv und wird vom Ortsbeirat Rheingauviertel-Hollerborn mit Nachdruck abgelehnt.