Anfragen


Anfrage nach § 45 der Stadtverordnetenversammlung am 7. Juni 2016

Möglicher Interessenkonflikt zwischen den Funktionen von Herrn Goßmann

Mieter von nicht preisgebundenen Wohnungen der GWW haben Mitte Mai 2016 schriftlich Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) erhalten. Die GWW, deren Aufsichtsratsvorsitzender der Wiesbadener Bürgermeister und Sozialdezernent Arno Goßmann ist, bezieht sich dabei auf den Mietspiegel 2016 für das Stadtgebiet Wiesbaden.

Den Mietern wird in dem Schreiben mitgeteilt, dass der Mietspiegel über den Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V. bezogen werden kann. In diesem Verein ist Herr Goßmann Beisitzer im Vorstand.

Sollte durch die Mieterhöhungen ein Anspruch auf Wohngeld entstehen, werden die Mieter in dem GWW-Schreiben an das Amt für Soziale Arbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden verwiesen. Dieses Amt untersteht dem Sozialdezernat unter der Leitung von Herrn Goßmann.

Angesichts dieser Konstellation fragen wir den Magistrat:

  1. Ist dem Magistrat der beschriebene Sachverhalt bekannt?
  2. Wie beurteilt der Magistrat die beschriebene Ämter-Konstellation von Herrn Goßmann?
  3. Hält der Magistrat einen Interessenkonflikt zwischen den verschiedenen o.g. Funktionen, die Herr Goßmann innehat, für möglich?
  4. Falls ja: Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um einen Interessenkonflikt für Herrn Goßmann zu vermeiden oder auszuschließen?