
Es geht um den Fall eines Wiesbadeners, dem die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ verweigert wurde, weil er einen unverzeihlichen Fehler gemacht hatte, er hatte vorgesorgt! Die Vorsorge bestand aus einem Bestattungs-Vorsorgevertrag in Höhe von 5.000 €. Laut Amt für soziale Arbeit waren das 2.400 € zu viel. Das Geld müsse […]