ULW stellt Strafantrag gegen Volker Hoff wegen Verdachts der Beleidigung
Schnell reagieren, schnell kommentieren, schnell über das Ziel hinausschießen. Beleidigen, hetzen und Stimmung machen. Ist das unsere aktuelle Streitkultur? Soziale Medien und Messangerdienste bieten die Möglichkeit ungefiltert und schnell Meinungen zu verbreiten. Ohne Rücksicht auf die Würde des oder der anderen werden herabwürdigende Kommentare gepostet. Wohlwissend eine Welle von Folgekommentaren auszulösen, die sich aggressiv nach oben schaukeln. Die Stimmung kippt und Meinungen weichen Beleidigungen und Verleumdungen.
Ein Presseartikel über die ULW (Unabhängige Liste Wiesbaden) lud Bürgermeister Dr. Oliver Franz anscheinend dazu ein, einen wertenden Kommentar auf seiner Facebookseite zu posten. Wie in sozialen Medien nicht ungewöhnlich verbreitete sich der Post rasant und zahlreiche Kommentare von Facebook-Freunden und Nutzern folgten.
So tat auch Volker Hoff seine Meinung zum Post anhand eines Kommentars kund. Der ehemalige hessische Europaminister, der 2010 in einem Artikel der Süddeutschen Zeitung als „Affären-Mann der CDU“ bezeichnet wurde und vor einigen Jahren wegen leichtfertiger Geldwäsche zu Schadensersatz verurteilt wurde, verließ den Pfad der kontroversen Kritik und schien in Beleidigung und üble Nachrede zu verfallen.
Politische Streitkultur oder Beleidigung?
So behauptete er pauschal, dass die Mitglieder der ULW dafür verantwortlich seien, dass „Geschäfte geschlossen blieben, Künstler nicht auftreten dürfen, Menschen sich mit Covid-19 infizieren oder gar daran sterben.“ Diese Tatsachenbehauptung seitens Herrn Hoff ist erkennbar falsch. Wie können pauschal alle Kandidaten der ULW an den Pranger gestellt werden? Die Kandidaten sind beruflich aktiv, engagieren sich ehrenamtlich für Bürger*innen im politischen und außerpolitischen Raum. Da ist ein solcher Kommentar vollkommen unangebracht. Es lässt den Schluss zu, dass die einzige und wahre Intention seitens Herrn Hoff, die der Verachtung und Schmähung der Wahlkandidaten war.
Unter Verwendung klassischer Ausgrenzungs- und Herabwürdigungsvokabeln betitelte er weiterhin die Wahlwerber pauschal als „asoziale Menschen“. Das ist eine beabsichtigte und über das Internet mit erheblicher Reichweite verbreitete ehrverletzende Herabwürdigung. Die Betitelung „asoziale Menschen“ (Synonym asoziale Subjekte) wurde im Unrechtssystem des Nationalsozialismus und auch der Ausgrenzung missliebiger politischer Andersdenkender in der Deutschen Demokratischen Republik als Ausdruck besonderen Unwerts verwendet.
„Erniedrigungen können ein wirkungsvolles politisches Instrument sein, sagen Forscher.“ (Zitat Tagesspiegel). Daran besteht kein Zweifel. Aber auch in Zeiten des Wahlkampfes sollten Beleidigungen und Unwahrheiten keinen elementaren Bestandteil der politischen Diskussion darstellen. Es gibt kein Grundrecht auf Beleidigungen. Sie gehören nicht zur Meinungsfreiheit.
Strafantrag gegen Volker Hoff
Die ULW sieht eine Grenze überschritten und stellt Strafantrag gegen Volker Hoff wegen Verdachts der Beleidigung. Das Ermittlungsverfahren wird unter dem
Aktenzeichnen 1113 Js 16587/21 POL bearbeitet. Hass und Hetze dürfen nicht verharmlost werden. Die Vorverurteilung durch Bürgermeister und Ordnungsdezernenten Dr. Oliver Franz, auf Basis eines teilweisen unrichtigen Presseartikels haben die Angelegenheit unnötig aufgeheizt und den verbalen Ausbruch des Herrn Volker Hoff anscheinend unter anderem mit gefördert. Wir brauchen eine Streitkultur. Das steht außer Frage. Aber bitte jenseits jeglicher Diffamierung.