Wahlbeeinflussung


Wiesbaden, 05.11.2020

Anfrage der Fraktion ULW nach §45 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christa Gabriel – Im Hause

Die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger haben am 1.11.2020 ihr Votum zum Bau der CityBahn abgegeben. Während der Wahl bzw. während der Abstimmungszeit sind im und am Gebäude sowie in einem Umkreis von 10 Metern vom Gebäudeeingang Plakate für oder gegen das CityBahn-Vorhaben verboten, da es sich bei dieser Art von Plakatierung um Wählerbeeinflussung handeln würde.

Laut Presseberichten soll es während der Wahl am Biebricher Bürgerhaus eine Wählerbeeinflussung, hervorgerufen durch ein Plakat, gegeben haben. Das Plakat visualisierte die allgemeinen Corona-Hygieneregeln trug aber deutlich das Logo der CityBahn GmbH (Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden) mit dem Schriftzug „CityBahn – gut für mich – gut für uns“.

Der stellvertretende Wahlleiter Rüdiger Wolf erklärte dazu im Wiesbadener Kurier, „dass es sich bei dem Plakat um eine unzulässige Wählerbeeinflussung handle“. Das Plakat wurde entfernt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Beabsichtigt die Stadt Wiesbaden eine Anzeige gegen die Verursacher zu erheben?
    Falls nein, möchten wir die Gründe wissen.
  2. Gibt es bei der Stadt Wiesbaden einen Verantwortlichen für das Thema Wählerbeeinflussung bzw. wer kontrolliert die Wahlstandorte hinsichtlich unzulässiger Wählerbeeinflussung?
  3. Sind im Rahmen der Kommunalwahl 2021 Kontrollen geplant, dass eine Wählerbeeinflussung
    durch Plakate an den Wahlorten nicht stattfinden kann?
    Falls ja, wie und in welchem Rahmen sollen diese stattfinden?
    Falls nein, möchten wir die Gründe wissen.

Gez. Veit Wilhelmy

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