Monteur-Unterkünfte auf dem Vormarsch?


Zweckentfremdung von Wohnraum auch in Wiesbaden Wohnraum ist knapp. Das ist auch in Wiesbaden bittere Realität geworden. Umso prekärer die Situation, dass in Wiesbaden wertvoller Wohnraum in Monteur-Unterkünfte umgewandelt wird und so Wohnungssuchenden der Zutritt zum Markt mit steigender Tendenz verwehrt wird. Nicht nur einzelne Wohnungen, sondern ganze Häuser werden in Monteur-Unterkünfte, mit Beherbergungskapazitäten von bis zu 100 Personen, umgewandelt. Die ULW Rathausfraktion ist der Bitte besorgter Bürger gefolgt und hat den Magistrat zu dieser Thematik befragt. Insbesondere mit dem Augenmerkt auf Monteur-Unterkünfte mit hohen Bettenkapazitäten und der daraus resultierenden Problematik wie Parkplatznot, Lärmbelästigung und fehlender hygienischer Standards in den Unterkünften. Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz Bereits 2017 hat der hessische Landtag mit einer Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG) den Kommunen die Möglichkeit gegeben, mittels eigener Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit besonderer Genehmigung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung genutzt werden darf. Im Kern besagt das Gesetzt, dass Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten durch Satzung, deren Geltungsdauer fünf Jahre nicht überschreiten darf, bestimmen können, dass im Gemeindegebiet oder in Teilen davon Wohnraum nur mit Genehmigung zur wiederholten, nach Tagen oder Wochen bemessenen entgeltlichen Überlassung als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung, insbesondere einer gewerblichen Zimmervermietung oder der Einrichtung von Schlafstellen, genutzt werden darf. Frankfurt hat gehandelt. Seit März 2018 greift dort die Satzung. Die Stadt beobachtete seit Jahren, dass Wohnungen, oft durch zimmerweise Vermietung überbelegt und darüber hinaus zu überhöhten Mietpreisen an südeuropäische EU-Bürger, Monteure vermietet wurden. „Um den steigenden Trend der Umwandlung von Wohnraum in Monteur-Unterkünfte entgegen zu wirken könnte das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) auch in Wiesbaden angewendet werden. Leider sieht der Magistrat und die Stadt Wiesbaden hier keinen Bedarf.“, so Veit Wilhelmy (ULW Rathausfraktion). In der Antwort des Magistrats heißt es: „Der Fachbereich Wohnen im Amt für Soziale Arbeit gleicht regelmäßig vorhandene Ferienwohnungen sowie Angebote von AirBnB und anderen Anbietern, welche im Internet zu finden sind, ab. Dabei wurde festgestellt, dass das Problem aktuell nicht derart ausgeprägt erscheint, um den Aufwand der Erstellung einer Satzung nach §12 a Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz zu rechtfertigen.“ Wiesbadener Bürger und Nachbarn von Monteurs-Unterkünften sehen das anders.

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