- Wird § 12 a hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) in Wiesbaden angewandt?
- Ist die Vermietung als Monteur-Unterkunft oder Ferienwohnung in Wiesbaden melde- und genehmigungspflichtig? 2.1.Falls Ja, wie viele dieser Unterkünfte sind aktuell in Wiesbaden gemeldet bzw. genehmigt? 2.2. Gibt es eine Obergrenze an Monteur-Unterkünften, die ein Vermieter zur Verfügung stellen darf?
- Ist bekannt, dass in Breckenheim und Erbenheim Monteur-Unterkünfte angeboten werden, die bis 100 Personen beherbergen können? 3.1 Handelt es sich bei Immobilien in Wohngebieten mit derart großen Unterbringungskapazitäten um eine gewerbliche Nutzung? 3.2 Müssen vom Vermieter von Monteur-Unterkünften Parkplätze zur Verfügung gestellt werden? 3.3 Gibt es bei diesen Unterkünften Auflagen bzgl. der Sanitär-Ausstattung? 3.3.1 Falls ja, werden diese überprüft?
- Inwieweit können Maßnahmen bei Unterkünften mit großen Unterbringungskapazitäten gegen Ruhestörung, Falschparken und Störungen durch alkoholisierte Gäste getroffen werden?
2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
85 | 63 | 52 | 25 |
2 Personen 1 Schlafzimmer | 3 Personen 2 Schlafzimmer | 4 Personen 2+ Schlafzimmer | 5 Personen 2+ Schlafzimmer |
58 | 24 | 27 | 21 |