Wiesbaden, 30. August 2019
Antrag der Stadtverordnetenfraktion ULW für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden am 14. September 2019
Glück ist, wenn man eine Wohnung hat. Dieser Spruch hat sich zu einer bedauerlichen Wahrheit manifestiert. Wohnraum ist in Wiesbaden knapp bemessen und Bürger beklagen, dass bezahlbarer Wohnraum kaum noch zu finden ist.
Vielerorts und auch in Wiesbaden werden Immobilien an Investoren verkauft. Sicher, die Investoren modernisieren und verwandeln Häuser und Wohnungen in moderne, sanierte Wohnobjekte. Das hört sich einerseits nach einer Aufwertung an, andererseits werden bei Bewohnern Ängste ausgelöst, was nach einem Verkauf an Investoren mit ihrem Mietverhältnis passieren wird.
Nicht selten werden die Wohneinheiten in den erworbenen Immobilien in Eigentumswohnungen umgewandelt. Diese werden dann nicht minder selten an Kapitalanleger verkauft. Fraglich bleibt, was mit den Menschen geschieht, die bisher als Mieter diese Wohnungen bewohnt haben. Sie können sich oft die höheren Mieten oder das Angebot zum Kauf schlicht weg nicht leisten und drängen auf den ohnehin schon stark umkämpften Wohnungsmarkt.
Die Immobilie Rüdesheimer Straße 23 ist an den Investor IWS – Wohnungsprivatisierung verkauft worden. Dort sollen 12 Wohneinheiten in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Mieter haben Angst vor Kündigungen. Auf der Homepage dieses Investors ist ersichtlich, dass er aktuell mit neun weiteren Objekten in Wiesbaden makelt. Die Rüdesheimer Straße ist also kein Einzelfall.
Die Thematik betrifft aber also nicht nur die Mieter. Nein, die Quartiere und ihre Bewohner sind betroffen. Folglich also wir alle als Wiesbadener. Eine entscheidende Frage ist, inwieweit durch den Verkauf von Immobilien an Investoren die Gefahr eines Schichtwechsels in den Quartieren besteht. Was passiert, wenn lediglich Besserverdienenden der neu geschaffene, umgewandelte Wohnungsmarkt zur Verfügung steht? Was hat das für Auswirkungen auf die Quartiersstruktur und die Lebensverhältnisse in unserer Stadt?
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
zu prüfen, wie viele Immobilien in Wiesbaden im aktuellen Haushaltsjahr durch Investoren gekauft wurden.
1.1. zu prüfen, um welche Objekte es sich handelt (Lage, Adresse, Größe, Anzahl der Wohneinheiten)
zu prüfen, wie viele der von Investoren gekauften Immobilien, anschließend verkauft wurden bzw. an eine Mieterhöhung gekoppelt an neue Mieter vermietet worden sind.
2.1. im Falle einer Vermietung an neue Mieter die Mietsteigerungsrate anzugeben
zu prüfen, wie viele „Altmieter“, d. h. Mieter, die vor Verkauf die Immobilie bewohnt haben, weiterhin, ohne ausgesprochene Kündigung, die Immobilie bewohnen.
zu prüfen inwieweit eine „Milieuschutzsatzung“ in Wiesbaden realisierbar ist.