Zweckentfremdung von Wohnraum in Wiesbaden


Wiesbaden, 03.09.2019

Anfrage der Fraktion ULW nach §45 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an Frau Stadtverordnetenvorsteherin Christa Gabriel – Im Hause

Wiesbaden hat einen Mangel an Wohnraum. Der damit verbundene steigende Bedarf steigt stetig. Laut Prognose von Statista steigt die Nachfrage nach Wohnraum in Wiesbaden im Zeitraum von 2006 bis 2025 um 5,6 %.

Mieter klagen, dass bezahlbarer Wohnraum kaum zu finden sei. Die gesetzlich verankerte Mietpreisbremse verschärft die Lage, da nunmehr Vermieter ein lukratives Geschäft in der Vermietung als Monteur-Unterkunft sehen. Dem Wohnungsmarkt wird hierdurch bestehender Wohnraum zusätzlich entzogen. Aufgrund dieses Hintergrundes sollte das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum erweitert diskutiert und geregelt werden.

Ein besorgter Bürger hat sich an unsere Fraktion gewannt, um auf die Missstände aufmerksam zu machen. Einige der Monteur-Unterkünfte in Wiesbaden beherbergen bis zu 100 Personen. Auffällig ist, dass ein Vermieter, zahlreiche Unterkünfte besitzt, Immobilien aufkauft und in Monteur-Unterkünfte umwandelt. Was die Frage nach einer gewerblichen Nutzung an dieser Stelle aufwirft. Neben dem Aspekt der Zweckentfremdung werden katastrophale hygienische Bedingungen in manchen Unterkünften, Lärmbelästigung oder etwa Parkplatznot herangeführt.

Vor diesem Hintergrund befragen wir den Magistrat zu folgenden Punkten:

1. Wird § 12a, hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) in Wiesbaden angewendet
2. Ist die Vermietung als Monteur-Unterkunft oder Ferienwohnung in Wiesbaden melde- und genehmigungspflichtig?

2.1 Falls ja, wie viele dieser Unterkünfte sind aktuell in Wiesbaden gemeldet bzw. genehmigt?

2.2 Gibt es eine Obergrenze an Monteur-Unterkünften, die ein Vermieter zur Verfügung stellen
darf?

3. Ist bekannt, dass in Breckenheim und Erbenheim Monteur-Unterkünfte angeboten werden, die bis 100 Personen beherbergen können?
3.1 Handelt es sich bei Immobilien in Wohngebieten mit derart großen Unterbringungskapazitäten um eine gewerbliche Nutzung?
3.2 Müssen vom Vermieter von Monteur-Unterkünften Parkplätze zur Verfügung gestellt werden?
3.3 Gibt es bei diesen Unterkünften Auflagen bzgl. der Sanitär-Ausstattung?
3.3.1 Falls ja, werden diese überprüft?

4. Inwieweit können Maßnahmen bei Unterkünften mit großen Unterbringungskapazitäten gegen Ruhestörungen, Falschparken und Störungen durch alkoholisierte
Gäste getroffen werden?

Gez. Veit Wilhelmy, stellv. Fraktionsvorsitzender

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