Frage des ULW-Stadtverordneten gemäß § 48 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung der STVV am 04. April 2019
In der Vergangenheit wurde im Thermalbad von Gästen verlangt, die ein 10er-Abonnement kaufen wollten, Name und Anschrift anzugeben. Ein anonymes 10er-Abonnement konnte man nicht erwerben.
Außerdem wurde minutiös erfasst, wann und wie lange man sich wo im Gebäude aufgehalten hat.
Alle diese Daten wurden dauerhaft gespeichert. Gästen, die die Löschung ihrer Daten verlangten, wurde dies verweigert. Diese Praxis war schon bisher rechtswidrig. Umso mehr gilt dies seit dem Inkrafttreten der DSGVO.
Daher frage ich den Magistrat:
Wurden die Daten der Gäste des Thermalbads nach Inkrafttreten der DSGVO gelöscht?
Falls nein, wie lange wurden und werden welche Daten derzeit gespeichert?
Welche Daten wurden von den Gästen der Kaiser-Friedrich-Therme gespeichert, die einen Wert-Chip erworben haben?
Es wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten.
(Foto: Klaus Steves / pixelio)