Antworten auf ULW Antrag
Fahrverbote für Diesel stellen für die ULW Rathausfraktion keine Lösung dar. Bereits im Juni letzten Jahres brachte die Fraktion einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein, leichte E-Mobilität in Wiesbaden zu fördern und auszubauen und damit Luftverschmutzung, Lärm und Parkplatznot entgegen zu wirken.
„Wir haben uns zum Ziel gemacht in Wiesbaden etwas zu verändern.“, erklärt Veit Wilhelmy ULW Rathausfraktion. Elektromobilität stellt ein großes Potenzial dar, um lokale Emissionen und Immissionen zu verringern. „Nicht nachvollziehbar, warum in Wiesbaden der Fokus ausschließlich auf E-PKW gerichtet wird, bzw. auf die Einrichtung einer entsprechenden, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur.“, so Veit Wilhelmy weiter.
Leichte E-Mobilität muss vorangetrieben werden. E-Räder, Pedelcs und E-Roller sind im Vergleich zum E-Auto eine preisgünstige Alternative. Gerade für den Stadtverkehr. Innerstädtische Fahrten liegen i. d. R. unter 5 Kilometern. Ein positiver Nebeneffekt: Die Parkplatznot wird verringert. Zudem können die Akkus bequem zu Hause geladen werde. „Damit die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger sich für die Nutzung leichter E-Mobilität, wie E-Roller, E-Fahrräder oder Pedelecs entscheiden, müssen Anreize geschaffen werden und die Fördersummen erhöht werden!“ so Veit Wilhelmy ULW Rathausfraktion.
Deshalb hat die ULW beim Magistrat angefragt, wie häufig die bisherige Förderung der ESWE Versorgungs AG beim Kauf von E-Rollern oder ähnlichen Fahrzeugen in Anspruch genommen wurde. Zudem möge geprüft werden, inwieweit die bisherige Fördersumme beim Kauf dieser Fahrzeuge erhöht werden kann.Laut Antwort der ESWE Versorgungs AG hat sie bislang 80 Pedelecs sowie zwei E-Roller gefördert. Zudem besteht für ESWE-Kunden die Möglichkeit, sich Pedelecs und E-Roller zum Zwecke von Probefahrten zu leihen. Hinsichtlich der E-Roller wurde dies in 2018 bislang 9-mal in Anspruch genommen. Die Pedelecs wurden etwa 40-mal ausgeliehen. Die Förderung in Höhe von 50,00 € wurde für 2019 bereits im Service-Scheckheft den Kunden gegenüber kommuniziert. Der Vorschlag einer Erhöhung des individuellen Förderbetrages, genauso wie die Art der Ausschüttung („Tankgutscheine“), wird bei der Gestaltung der neuen Service-Schecks geprüft.
Bisher kann die Förderung von Nicht-ESWE-Kunden nicht in Anspruch genommen werden. Es existiert keine Förderrichtlinie der Stadt Wiesbaden. Ausnahme Zuschüsse beim Kauf von Lastenfahrrädern.
Foto: Kurt F. Domnik / pixelio