Unzureichende Antwort des Magistrats auf ULW Anfrage Bereits 2016 kam es zur Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue beim Verkauf des Grundstückes „Parkhaus Rhein-Main-Hallen/ Wilhelmstraße“. Fehlende Antworten bekräftigten die Rathausfraktion LKR&ULW Ende Januar 2019 erneut beim Magistrat Antworten zum Verkauf des Grundstückes Wilhelmstraße 1 einzufordern.
Die LKR&ULW Rathausfraktion hat dem Magistrat eindeutige Fragen zum Verkauf des Grundstückes Wilhelmstraße 1 gestellt. Dabei ging es primär darum den Stand des Ermittlungsverfahrens zu erfragen sowie Antworten zum Verkauf unter Wert in Erfahrung zu bringen.
Zum Hintergrund: Bereits im März 2016 hatten die UFW, denen Veit Wilhelmy seinerzeit angehörte (nun Fraktion ULW), Strafantrag wegen des Verdachts der Amtsuntreue gestellt. Das Grundstück Wilhelmstraße 1 sei 2014/ 2015 weit unter Wert verkauft worden. Dabei stützt sich die Fraktion auf ein Wertgutachten, das den potenziellen Grundstückswert auf 2.000 €/m² bezifferte. Der festgesetzte Kaufpreis lag jedoch lediglich bei 1.700 €/m². Das ist eine Bevorteilung eines privaten Investors und die Stadt wurde so um Millionen betrogen. Das durch die UFW beauftragte Gutachten belegte diesen Verdacht eindrucksvoll und die Wiesbadener Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf.
„Wir haben eine simple Frage an den Magistrat gestellt. Nach dem Fortgang des Ermittlungsverfahrens und wann mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist. Das ist unserer Ansicht nach nicht zu viel verlangt. Die Antwort hat uns erschüttert, weil sie so unzufrieden stellend ist!“, so Veit Wilhelmy (LKR&ULW Rathausfraktion)
Der Magistrat bekundet in seiner Antwort die Kenntnisnahme, dass in der bezeichneten Angelegenheit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgenommen wurden und eine Zeugin befragt wurde. Weitere Details zum Fortgang des Verfahrens sind nicht bekannt, so heißt es. Die Frage wann mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist kann, nach Aussage vom Magistrat nicht beantwortet werden.
„Wir haben weiterhin gefragt, ob der Magistrat die sich aus dem Wertgutachten ableitend lassende Feststellung teilt, dass der Kaufpreis für das Grundstück Wilhelmstraße 1 unter Wert vereinbart worden war.“ , merkt Veit Wilhelmy an. Der Magistrat antwortet darauf, dass bei der zuständigen Liegenschaftsverwaltung das seinerzeit in Auftrag gegebene Gutachten nicht vorliegt und die Fragen demzufolge gegenwärtig nicht beantwortet werden können. Wie heißt es so schön: „Ein Schelm wer arges dabei denkt.“