ULW stellt das Rechtsgutachten auf den Prüfstand.
Fragen über Beziehungen und Freundschaften zwischen Politik und Wirtschaft. Was ist dienstlich, was ist privat? Diese Fragen werden in Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen seit geraumer Zeit dem Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich gestellt. Ein Rechtgutachten soll Auskunft darüber geben auf welche Fragen geantwortet werden muss oder nicht.
Zunächst wurden Gerich bereits im Juni letzten Jahres, laut Beschluss, Fragen zur Beziehung zwischen ihm und dem Unternehmer Kuffler gestellt. Statt zu antworten gibt Gerich im November 2018 ein Gutachten in Auftrag, indem die Fragestellung verfolgt wird, inwieweit der Oberbürgermeister verpflichtet ist dem Magistrat hinsichtlich seiner die Beziehung zur Unternehmerfamilie Kuffler Rede und Antwort zu stehen. Wenn es sich um eine private Beziehung handelt ist er nämlich nicht verpflichtet zu antworten. Inhaltlich untersucht das Gutachten also eine Beziehung auf privater Ebene. Gerich selbst bezeichnet überdies Kuffler als Freund.
Schon in der Vergangenheit hatte sich Sven Gerich immer wieder bei der Nicht-Beantwortung der gestellten Fragen auf das Rechtsgutachten der Anwälte Andreä und Partner bezogen. Dieser Umstand veranlasste die ULW den häufigen „Verweis“, auf das Gutachten selbst zum Gegenstand von Fragen zu machen. So wurden bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 14.02.2019 eindeutige Fragen zu diesem Rechtsgutachten gestellt.
Fazit des Gutachtens: Die Beziehung ist privat und somit Gerich nicht zu einer Antwort verpflichtet. Warum wird dann eine private Fragestellung dienstlich in Auftrag gegeben und die Kosten von der Stadt beglichen?
Mal ehrlich? Sollte eine langbestehende private, freundschaftliche Beziehung etwa keinerlei Auswirkungen auf das politische Leben haben? Eigentlich nein. Aber die Wirklichkeit sieht anders aus.
Es scheint schwer zu fallen privates und dienstliches zu differenzieren. Wir spielen hier aber nicht das Kinderspiel Wahrheit oder Pflicht. Ist die moralische Pflicht gegenüber der Stadt Wiesbaden und ihrer Bürger wahrheitsgemäß zu antworten nicht größer, als die Pflicht sich auf Persönlichkeitsrechte im autonomen Bereich der Lebensgestaltung zu beziehen?
Auch wenn der Oberbürgermeister laut des Gutachtens nicht dazu verpflichtet ist, Magistrat und Revisionsausschuss allumfassend zu antworten, so bleibt die Frage, ob er es allen Vorgaben zum Trotz der Öffentlichkeit nicht schuldig ist transparent zu Antworten und Fakten offen zu legen.