Wiesbaden, 30.01.2019
Anfrage der Fraktion ULW nach §45 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist derzeit bundesweit in den Medien präsent. Ein politischer und gesellschaftlicher Diskurs über Fragen des Erlaubten und Unerlaubten, des Anständigen und Unanständigen hat sich entsponnen. Ein Diskurs über die Grauzonen der Gefälligkeiten in der Politik, die legal und legitim sein können, es aber oft nicht sein müssen. Im Zuge dieses Prozesses kommen fast täglich neue Indizien ans Licht, die belegen, dass Wiesbadens Synonym „Filzbaden“ berechtigt ist.
Der Immobilienunternehmer, Politiker und ehemalige Geschäftsführer Ralph Schüler war und ist ein zentraler Akteur innerhalb der kommunalen Politik und städtischen Wirtschaft. Von ihm und durch ihn, so der vielfach geäußerte Verdacht, profitierten die Funktionseliten des Rathauses.
Anknüpfend an die Frage 177, gestellt und beantwortet in der StvV vom 13.12.2018, fragen wir den Magistrat daher:
- Haben die Mitglieder des Magistrats seit dem 1. Januar 2010 – und insbesondere in zeitlichem Zusammenhang mit der Berufung Ralph Schülers zum Geschäftsführer der WVV Wiesbaden Holding GmbH – Vorteile erhalten bzw. angenommen?
- Falls ja¸ welche Vorteile waren das?