2016 kam es zur Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue beim Verkauf des Grundstücks „Parkhaus Rhein-Main-Hallen/ Wilhelmstraße“, nun hakt die ULW nach.
„Vor dem Hintergrund andauernder Fragen um Legalität, Legitimität und Sensibilität in der Wiesbadener Kommunalpolitik – in Presse und Politik gern und häufig unter dem Stichwort ‚Schlammschlacht‘ subsumiert – stellte unsere Fraktion jüngst eine Anfrage nach § 45 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.“, so Veit Wilhelmy von der ULW.
Inhalt: Was wurde eigentlich aus der Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue beim Verkauf des Grundstücks „Parkhaus Rhein-Main-Hallen/ Wilhelmstraße“ und wie bewertet der Magistrat die damaligen Vorgänge aus heutiger Sicht im Kontext der jüngsten Ereignisse.
Im März 2016 hatten die Unabhängigen Wähler (UFW), denen Veit Wilhelmy seinerzeit angehörte (nun Fraktion ULW), Strafantrag wegen des Verdachts der Amtsuntreue gestellt. Das eingangs genannte Grundstück sei 2014/ 2015 weit unter Wert verkauft, die Stadt um Millionen betrogen, ein privater Investor um Millionen bevorteilt worden. Ein in Auftrag gegebenes Gutachten belegte diesen Verdacht eindrucksvoll und die Wiesbadener Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf.
Wilhelmy ergänzt: „Des Weiteren hätte ein Bebauungsplan für das gesamte Grundstück sowie eine öffentliche Ausschreibung des Projekts vermutlich zu einem noch größeren Gewinn geführt. Die Antwort auf die Frage, warum das nicht stattgefunden hat, bleibt bis zum heutigen Tag von den Verantwortlichen unbeantwortet.“
Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Anfrage der ULW. „Filzbaden gibt es nicht erst seit heute oder gestern. Filzbaden ist vielmehr ein anhaltender Zustand. Wir verlangen Auf- und Erklärung!“