Wer kann sich sterben noch leisten?


Gebührenerhöhung sorgt für Unmut und Unverständnis

Der diesjährige Jahreswechsel schafft in Wiesbaden Unmut über jüngst getroffene Entscheidungen. Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung hat eine Gebührenerhöhung auf Friedhöfen ab dem 1. Januar 2019 beschlossen.

Wiesbaden geht an das Thema Gebührenanpassung auf Friedhöfen rein wirtschaftlich heran. Um Kosten zu decken war ursprünglich eine Gebührenerhöhung von 33 % kalkuliert worden. Da dies aber zu erheblichen Steigerungen der Gebühren geführt hätte, ist die zu deckende Zielgebühr auf 6,68 Mio. Euro reduziert worden so dass sich die Gebührenerhöhung auf 22 % reduziert.

Fakt ist, dass der Gebührenhaushalt Friedhof Defizite erwirtschaftet und in der Gebührenausgleichsrücklage keine Mittel mehr vorhanden sind. Aber warum wird in der ach so reichen Stadt Wiesbaden ausschließlich auf die wirtschaftliche Entwicklung der Friedhöfe geschaut? Wiesbaden gibt im Jahr 1,2 Milliarden Euro aus. Sicher das Geld muss zielorientiert und sinnvoll ausgegeben bzw. eingesetzt werden. Aber hat eine Stadt, wie Wiesbaden nicht auch eine soziale Verantwortung gegenüber ihren Bürgern?

Ein Erdreihengrab kostete für 30 Jahre bisher 930 Euro. Ab Januar dann 1134 Euro. Die Kosten für Beisetzung und Trauerhalle kommen noch dazu. Für eine Erdbestattung im Reihengrab oder einer Feuerbestattung in einem Wahlgrab entstehen schon jetzt, vor der Gebührenerhöhung, üblicherweise Kosten von 6000 €. Zurecht kann man hier die Frage stellen, wer sich das noch leisten kann?

Die ULW hat gegen die Gebührenerhöhung gestimmt. Im Vorfeld hat sich übrigens die Mehrheit der Ortsbeiräte ebenfalls dagegen ausgesprochen. „Eindeutig muss die Frage gestellt werden, ob wir eine Zweiklassengesellschaft über den Tod hinaus haben möchten. Wird es künftig private Billigfriedhöfe geben und Preisvergleiche im Internet? Bei dieser Entwicklung kann sich so mancher das Sterben schlicht und einfach nicht mehr leisten. Erst recht vor dem Hintergrund, dass jetzt schon zahlreiche Bürger „Hilfe zur Pflege“ beantragen müssen. Jedem Bürger sollte eine würdige Bestattung ermöglicht werden. Hier sehen wir als Fraktion ganz klar die Stadt in Fürsorgepflicht.“, so Veit Wilhelmy, ULW.

Foto: Bernd Kasper / pixelio

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