Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung städtischer Funktionsträger muss offengelegt werden


Frage innerhalb der Fragestunde der Fraktion ULW nach §48 Geschäftsordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlungam 13.12.2018

In der Wiesbadener Öffentlichkeit werden derzeit unter anderem Fragen der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung städtischer Funktionsträger diskutiert. Dabei werden nicht nur Fragen der Legalität, sondern auch der Legimität, der Sensibilität und der politischen Hygiene diskutiert.

Um wenigstens über den Komplex der Lehalität abschließend informiert zu sein, frage ich den Magistrat:

  1. Haben bei der Stadt oder einer städtischen Gesellschaft anstelle oder auch verbeamtete Mitglieder des Aufsichtsrates der WVV seit dem 1. Januar 2012 – und insbesondere in zeitlichem Zusammenhang mit der Berufung Ralph Schülers zum Geschäftsführer – Vorteile erhalten bzw. angenommen?
  2. Wenn ja, welche Vorteile waren das?

Foto: Lupo / pixelio

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.