ULW begrüßt das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts in der Causa „Wallraff/RTL gegen Helios“ und kritisiert deren damalige (Teil)Privatisierung.
Nun ist es amtlich: RTL darf die 2016 im Fernsehen ausgestrahlten Bilder über die Zustände in der Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) weiterhin nutzen und verbreiten. Die TV-Sendung „Team Wallraff – Reporter undercover“ legte 2016 die teils katastrophalen Zustände im Klinikum dar. Der Helios-Konzern, zu dem die ehemals in kommunaler Hand befindlichen Kliniken mittlerweile gehören, klagte gegen die Verbreitung der Aufnahmen, scheiterte nun jedoch vor dem Oberlandesgericht Hamburg.
Veit Wilhelmy, stellv. Fraktionsvorsitzender der ULW, nimmt das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis: „Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts. Seit der Privatisierung der HSK wurden die Zustände in den Kliniken sukzessive schlechter: Überlastetes Personal, dramatische Engpässe in der Notaufnahme, kritikwürdige Hygiene durch „modernes“ Reinigungssystem
– die Öffentlichkeit hat ein Anrecht davon zu erfahren!“
Wilhelmy stimmte im November 2011 gegen den Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur (Teil)Privatisierung der HSK und sieht sich nun mehr denn je bestätigt. Dementsprechend mahnt er an: „Anstatt den renommierten Journalisten Günter Wallraff und RTL verklagen zu wollen, wäre es sinnvoller gewesen, die Missstände abzustellen und sich in Demut zu üben.“
Es bleibt zu hoffen, dass Helios sich die hausgemachten Fehler endlich eingesteht und effektiv gegensteuert, anstatt gegen die Verbreitung von Fakten zu klagen. Wilhelmy bleibt jedoch skeptisch und konstatiert:
„Es war ein riesiger politischer Fehler, die HSK zu privatisieren!“