Magistrat stütz sich auf haltlose Behauptungen
In der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 forderte die ULW Rathausfraktion erneut eine Stellungnahme des Magistrat zum Thema „Hilfe zur Pflege“. Hintergrund ist der Fall eines Wiesbadener Bürgers. Er hatte einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 5000 € abgeschlossen, wodurch ihm die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ verweigerte wurde.
Bereits im Januar stellte die ULW Rathausfraktion die Anfrage an den Magistrat, ob die Bestattungsvorsorge ein Schonvermögen sei und folglich bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht berücksichtigt wird und ob eine Summe von
2600 Euro für eine Bestattung angemessen sei.
Laut Magistrat reiche diese Summe für eine „angemessene und würdige“ Bestattung aus. Grundlage der Festsetzung der Summe von 2600 Euro sei, so der Magistrat, eine verbindliche Erklärung des Vorsitzenden der Bestatterfachgruppe.
Der Vorsitzende der Bestatterfachgruppe antwortete der ULW Rathausfraktion schriftlich: „Ich bin darüber irritiert, schließlich war meine Grundaussage als Sachverständiger über die Kosten einer ortsüblichen Bestattung in Wiesbaden ein ganz anderer! Diese verbindliche Erklärung kann aus meiner Sicht nur aus einem Zusammenhang herausgenommen sein…. Interessanter Weise reichen die genannten 2.600 Euro noch nicht einmal bei einer Bestattung nach dem Sozialamtstarif aus!“
Die erste Falschaussage des Magistrats – und die zweite folgt sogleich. Am 08.11.2018 forderte die ULW Rathausfraktion erneut eine Stellungnahme des Magistrats. Christoph Manjura, Stadtrat und Dezernent für Soziales, Bildung, Wohnen und Integration antwortete wie folgt: „Wir haben bereits Schriftverkehr mit der Fraktion (damit meint er die LKR&ULW Rathausfraktion) gehabt und mit der Gegenbehauptung konfrontiert. Wir haben das mit dem Vertreter der Fachgruppe gegengecheckt. Der hat unsere Auffassung bestätigt.“
Veit Wilhelmy, ULW traute seinen Ohren nicht aufgrund dieser Aussage von Stadtrat Manjura. „Wir stützen uns als Fraktion auf schriftliche Aussagen und nicht auf eventuelle Gespräche oder Telefonate. Was hat der Magistrat vorzuweisen? Wo sind schriftliche Bestätigungen? Wir können es nicht hinnehmen, dass in der Stadtverordnetenversammlung Aussagen ohne fundierte Recherche und Prüfung auf Richtigkeit als Grundlage für Entscheidungen herangezogen werden! Nachgewiesene, wiederholte Lügen haben hier nichts zu suchen!“, so Wilhelmy.
Foto: Dr. Stephan Barth / pixelio