Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2018 (Wiedervorlage 08.11.2018)
Die Luft in Wiesbaden ist schlecht. Rund 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft werden an den beiden Messstellen (Ringkirche/ Schiersteinerstraße) gemessen. Damit wird der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid deutlich überschritten. Die Folge: Der Ökologische Verkehrsclub Deutschland und die Deutsche Umwelthilfe haben Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden wegen anhaltender Überschreitungen des Stickoxid-Grenzwertes eingereicht.
Sollte die Klage Erfolg haben, würde die Wiesbadener Innenstadt zur Sperrzone für alle Dieselfahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Davon wären knapp 31.000 Diesel-PKW betroffen.
Ein solches Fahrverbot will die Stadt bekanntlich verhindern. Neben geplanten Maßnahmen wie der Umstellung der ESWE-Busflotte auf Elektroantrieb und dem – vermutlich erst durch ein Plebiszit zu realisierenden – Bau der Citybahn, soll insbesondere das E-Mobilitätskonzept der Stadt ein Verbot abwenden.
Richtigerweise wird darin festgehalten, dass Elektromobilität ein großes Potenzial darstellt, um lokale Emissionen und Immissionen zu verringern. Warum jedoch der Fokus innerhalb des Konzepts ausschließlich auf E-PKW gerichtet wird, bzw. die Errichtung einer entsprechenden, öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur, ist nicht nachvollziehbar.
Eine Förderung beim Kauf leichter E-Mobilität (E-Räder, E-Roller, E-Mopeds) birgt neben der Förderung von E-PKW ein enormes Potenzial und vielerlei Vorteile. Im Gegensatz zum E-PKW sind sie zum einen günstiger im Kauf. Dies vermindert die finanzielle Hürde und schafft folglich vermehrt Anreize für umweltfreundliches Fahren. Zum anderen kann die innerstädtische Parkplatznot verringert werden: Das, was Fahrzeuge zumeist tun, ist stehen.
Des Weiteren liegen innerstädtische Fahrten in der Regel bei unter 5 Kilometern. Eine Distanz, die mit modernen Akkus problemlos zurückgelegt werden kann. Eine Ladeinfrastruktur wird auch nicht benötigt, da die Akkus zu Hause an der Steckdose geladen werden können.
Zwar fördert die ESWE Versorgungs AG den Kauf von E-Roller oder einem ähnlichen Fahrzeug mit 50 €. Doch vor dem Hintergrund anderer kommunaler Fördermaßnahmen erscheint diese Summe als zu gering, um wirkliche Kaufanreize zu schaffen. Zudem werden ausschließlich Stromkunden der ESWE Versorgungs AG entsprechend gefördert. München fördert den Kauf von E-Rollern mit bis zu maximal 1000 €, Erlangen 200 €, Göttingen 400 € und die Mainzer Stadtwerke fördern den Kauf immerhin mit bis zu 150 €. Weitere Beispiele wären Frankfurt, Würzburg und Hagen. Zusätzliche Anreize werden dabei durch – teils noch diskutierte – „Abwrackprämien“ für ältere motorisierte Zweiräder geschaffen.
Die Energieversorgung Oberhausen AG implementierte darüber hinaus ein Elektroroller-Sharing-System, das analog zu Fahrradmietsystemen funktioniert. Ein überaus erfolgreiches Pilotprojekt bildete die Grundlage hierfür.
Die Förderung und der Ausbau der leichten E-Mobilität wäre ein sinnvoller und begründeter Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt Wiesbaden. Giftige Luftschadstoffe und Parkplatznot würden reduziert, die Lärmemission gemindert und positiven Anreizen zur Nutzung von Elektromobilität geschaffen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- zu berichten, wie häufig die Förderung der ESWE Versorgungs AG beim Kauf von E-Roller oder einem ähnlichen Fahrzeug bisher in Anspruch genommen wurde.
- zu prüfen, ob die ESWE Versorgungs AG die bisherige Förderung von 50 € beim Kauf von E-Roller oder einem ähnlichen Fahrzeug erhöhen kann.
- zur prüfen, wie auch Käufer von E-Rollern oder einem ähnlichen Fahrzeug bezuschusst werden können, die nicht Kunde der ESWE Versorgungs AG sind.
- in Kooperation mit der ESWE Versorgungs AG zu prüfen, wie ein Pilotprojekt „Elektroroller-Sharing-System“ für Wiesbaden aussehen könnte und welchen Umfang es haben müsste.
- zu prüfen, ob und wenn ja welche Fördermittel vom Land Hessen und dem Bund zur Förderung und dem Ausbau leichter E-Mobilität beantragt werden könnten.
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