Eine würdige Bestattung – Wieviel kostet der Tod?


Es geht um den Fall eines Wiesbadeners, dem die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ verweigert wurde, weil er einen unverzeihlichen Fehler gemacht hatte, er hatte vorgesorgt! Die Vorsorge bestand aus einem Bestattungs-Vorsorgevertrag in Höhe von 5.000 €. Laut Amt für soziale Arbeit waren das 2.400 € zu viel. Das Geld müsse erst aufgebraucht werden, damit ein Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ bestehe!

Vor dem Hintergrund dieses Einzelschicksals, aber auch stetig steigender Zahlen von pflegebedürftigen Sozialhilfeempfängern richtete die ULW Rathausfraktion bereits am 25.01.18 eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Wiesbaden, ob er die Entscheidung des Bundessozialgerichts teile, dass die Bestattungsvorsorge ein Schonvermögen sei und das folglich „Vermögen aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag bei der Gewährung von Sozialhilfe nicht“ berücksichtigt werden dürfe und ob er 2600 € für eine Bestattung für angemessen halte.

Die Antwort des Magistrats: „Diese Summe reiche für eine angemessene und würdige Bestattung aus.“ Angemessen und würdig, wohlgemerkt! Die Festsetzung von 2.600 € gehe laut Magistrat auf eine verbindliche Erklärung des Vorsitzenden der Bestatterfachgruppe zurück.

Die Aussage des Magistrats ist nicht nur nachweislich falsch, sondern eine glatte Lüge. Als die ULW Rathausfraktion den Vorsitzenden der Bestatterfachgruppe auf das Thema ansprach, war dieser sichtlich irritiert über die Behauptung des Magistrats. Er habe eine solche Aussage nie getätigt, sie müsse aus dem Zusammenhang gerissen sein.

Für 2600 Euro bekäme man die einfachste Feuerbestattung, allerdings ohne Trauerfeier, ohne Zeitungsanzeige, ohne Blumenschmuck. Bemerkenswerter Weise reichen die genannten 2.600 € noch nicht einmal bei einer Bestattung nach dem Sozialamtstarif aus!

Übliche Bestattungskosten für eine Feuerbestattung mit einfachem Kiefernsarg, Trauerfeier, Blumenschmuck und auch einem Holzkreuz liegen bei ca. 3900 €. Eine Erdbestattung im Reihengrab oder einer Feuerbestattung in einem Wahlgrab kosten bis zu 6000 €. Diese Beträge müssen nach der diesjährigen Friedhofsgebührenerhöhung sogar noch erhöht werden. Die Begründung des Magistrats fußt auf einer Erklärung, die so nie abgegeben wurde und an der Realität vorbeigeht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.