Dennis Volk-Borowski, SPD-Stadtverordneter und Landtagskandidat sowie langjähriges Aufsichtsratsmitglied bei ESWE-Verkehr, könnte versucht haben, seinem Vater eine Anstellung bei der ESWE-Verkehr zu ermöglichen.
Inwiefern ein Zusammenhang zwischen der Funktion Dennis Volk-Borowskis als Aufsichtsratsmitglied bei der ESWE-Verkehr und der Anstellung seines Vaters bei der ESWE-Verkehr besteht, ist noch zu klären. Fakt ist, dass der Betriebsrat dem Einstellungsbegehren des Arbeitgebers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht zugestimmt, sondern sich per Mehrheitsbeschluss gegen eine Einstellung ausgesprochen hat. Eine Anfrage der ULW Stadtverordnetenfraktion an den Magistrat ist erfolgt.
Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen haben, wenden Sie sich gerne an den Stadtverordneten Veit Wilhelmy (Telefonnr.: 0160 97272792).
Es folgt die Anfrage der ULW-Fraktion nach § 45 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung:
Der ULW Stadtverordnetenfraktionen liegen Informationen vor, dass der Vater von Dennis Volk-Borowski (Jahrgang 1955/ SPD-Mitglied in Taunusstein) seit 01.02.2018 bei ESWE-Verkehr angestellt ist. Es gab zunächst eine erfolglose Bewerbung des Vaters von Dennis Volk-Borowski als Busfahrer Anfang November 2017 bei der ESWE-Verkehr und eine kürzlich erfolgte Bewerbung und Einstellung als Fahrausweisprüfer bei der ESWE-Verkehr.
Bei der Bewerbung als zunächst für sechs Monate befristeter Fahrausweisprüfer ab dem 01.02.2018 sollen Bewerbungsunterlagen weitestgehend gefehlt haben. Stattdessen lag dem Betriebsrat ein von allen drei Geschäftsführern der ESWE-Verkehr am 26.01.2018 abgezeichneter Antrag des Fachbereichs auf Einstellung vor. Nach den uns vorliegenden Informationen handelt es sich tatsächlich um den Vater von Dennis Volk-Borowski. Sein Sohn, Dennis Volk-Borowski, ist SPD-Stadtverordneter, Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Rathaus, beteiligungspolitischer Sprecher der SPD-Rathausfraktion, Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr, stellvertretender Vorsitzender des Beteiligungsausschusses, Unterbezirksvorsitzender und Landtagskandidat der Wiesbadener SPD sowie langjähriges Aufsichtsratsmitglied bei ESWE-Verkehr.
Der Betriebsrat hat dem Einstellungsbegehren des Arbeitgebers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nicht zugestimmt, sondern sich per Mehrheitsbeschluss dagegen ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Gab es zum ersten Februar 2018 Bedarf an einem oder mehreren Fahrausweisprüfern (FAP) oder sollte eine Einstellung über Bedarf erfolgen?
- Wurde die Stelle intern zu dem Zeitpunkt der Einstellung für Fahrausweisprüfer vorher ausgeschrieben? Falls nein, warum erfolgte eine interne Ausschreibung gemäß § 93 des Betriebsverfassungsgesetzes nicht? Falls ja, wie viele Bewerber/Innen gab es? Falls ja, wurden dem Betriebsrat alle Bewerbungen zur Einsicht vorgelegt?
- Wurde die Stelle extern/öffentlich zu dem Zeitpunkt der Einstellung für Fahrausweisprüfer vorher ausgeschrieben? Falls nein, warum erfolgte dies nicht? Falls ja, wie viele Bewerber/Innen gab es? Falls ja, wurden dem Betriebsrat alle Bewerbungen zur Einsicht vorgelegt?
- Gibt es bei ESWE-Verkehr einen Frauenförderplan und werden Schwerbehinderte oder deren Gleichgestellte bei Bewerbungen bzw. Stellenausschreibungen besonders berücksichtigt?
- Wird in Fällen von Bewerbungen, bei denen schwerbehinderte Bewerber/Innen dabei sind die betriebliche Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu allen persönlichen Bewerbungsgesprächen hinzugezogen gemäß Sozialgesetzbuch? Falls nein, warum nicht?
- Wieso wurde die eventuell offene Stelle nicht wie üblich fahrdienstuntauglichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern angeboten?
- Der Betriebsrat als nach § 99 BetrVG zu beteiligendes Gremium hat der Einstellung von Dennis Volk-Borowskis Vater begründet widersprochen. Eine Einstellung des Vaters von Dennis Volk-Borowski hätte ohne eine vom Arbeitgeber herbeizuführende arbeitsgerichtliche Ersatzentscheidung nicht erfolgen dürfen. Wieso wurde der Vater von Dennis Volk-Borowski trotzdem eingestellt und wieso wurde hier geltendes Recht missachtet?
- Ist dem Magistrat bekannt, wieso der damalige Betriebsrat keine arbeitsgerichtlichen Konsequenzen folgen ließ und wie lauten dann diese Gründe?
- Ist dem Magistrat bekannt, dass gegen den neugewählten Betriebsrat beim Arbeitsgericht in Wiesbaden eine Wahlanfechtungsklage anhängig ist und wie ist diese Klage begründet?
- Wie bewerten der Magistrat, die Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende von ESWE-Verkehr das Verhalten der Geschäftsführung von ESWE-Verkehr und welche Konsequenzen wird dieses Verhalten haben?
- Was könnte gegebenenfalls die Einstellung des Vaters von Dennis Volk-Borowski mit der Rolle seines Sohnes als Mitglied des Aufsichtsrates bei ESWE-Verkehr zu tun haben?
- Könnte dieser enge Zusammenhang als versuchte Vorteilsnahme und/oder Interessenskonflikt qualifiziert werden?
- Wie bewertet der Magistrat, dass der Vater von Dennis Volk-Borowski möglicherweise innerhalb eines Dienstleistungsvertrages zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und ESWE-Verkehr bereits oder künftig als Fahrer für die der SPD angehörigen Stadtverordnetenvorsteherin Christa Gabriel eingesetzt wird?
- Angeblich ist das Arbeitsverhältnis zwischen dem Vater von Dennis Volk-Borowski und ESWE-Verkehr bis zum 31. Juli 2018 befristet. Wird der Magistrat nach den geschilderten Tatsachen eine Weiterbeschäftigung bzw. die Fortsetzung dieser Beschäftigung verhindern?
- Was gedenkt der Magistrat zu tun, um einen solchen oder ähnliche Vorgänge bei ESWE-Verkehr und den anderen kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben in Zukunft vorzubeugen bzw. zu verhindern?
- Wie bewertet der Magistrat generell die (Neu-)Einstellung von nahen Verwandten von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats bei der Landeshauptstadt Wiesbaden oder einem städtischen Eigenbetrieb oder einem städtischen Unternehmen?
- Wurde die Antikorruptionsbeauftrage in der Angelegenheit eingeschaltet?