Stadtverordnetenvorsteherin verbietet Rede in Atemschutzmaske. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Veit Wilhelmy: „Ich bin mit dem Fahrrad hergekommen und hatte Schwierigkeiten zu atmen!“. Frau Gabriel mahnte zur Abnahme der Atemschutzmaske. Die Rede wurde von Tumulten begleitet.
Stadtverordneter und Vorsitzender der ULW Veit Wilhelmy zeigt sich „verständnislos“: mit einem Verzicht auf Diesel-Fahrverbote in der Wiesbadener Innenstadt wird rücksichtslos die Gesundheit der Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger in Kauf genommen. Die CDU-Fraktion nimmt mit Punkt eins ihres Antrags an die Stadtverordnetenversammlung, kein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge anzuordnen, rücksichtslos die Gesundheit der Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger in Kauf. Wilhelmy sieht in dem Antrag nichts weiter als einen „reinen Schaufensterantrag, getrieben von aussichtslosem Aktionismus“ und verweist darauf, dass die ULW bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Februar 2017 einen Antrag stellte, in dem sie den Magistrat dazu aufforderte, ein Konzept zur Stickstoffdioxid-Verringerung zu erarbeiten und ein zeitliches sowie schrittweises Dieselfahrverbot zu prüfen. Zur Zustimmung des Antrags kam es jedoch nur mit der Herausnahme des Punktes zum schrittweisen Dieselverbot, da sich seinerzeit die anderen Fraktionen nicht dazu durchringen konnten, diesem – nun relevanter denn je erscheinenden – Punkt zuzustimmen. Weiterhin hatten wir den Magistrat aufgefordert zu prüfen, wie viel Zeit betroffene Bürger brauchen, um sich adäquat und finanziell verkraftbar auf die Situation vorzubereiten.
Schuldig bleibt der Magistrat trotzdem noch immer die Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes. Bisher wurde die Problematik von Rot-schwarz-grün und dem Magistrat wissentlich ausgesessen, verzögert und pathologisch ignoriert – wohlwissend um die Gefahren, die mit der nach wie vor erhöhten Stickstoffdioxid-Belastung einhergehen: so wurde an den Messstationen Ringkirche und Schiersteiner Straße unserer Stadt in den letzten drei Jahren der geltende Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ überschritten.
Bei einem zu erwartenden Erfolg der Klage der Deutschen Umwelthilfe und des Ökologischen Verkehrsclubs gegen das Land Hessen wird man planlos dastehen. Hätte man den Punkt vor über einem Jahr berücksichtigt und bewilligt, wäre die Stadt Wiesbaden besser auf ein nun wahrscheinliches Verbot vorbereitet und hätte bereits ein realistisches und realisierbares Konzept erarbeitet. Die Kenia-Kooperation begnügte sich hingegen mit schönen Worten und diskutierte, anstatt auf Grundlage eines überzeugenden Konzepts endlich zu handeln.