Die ULW Rathausfraktion forderte den Magistrat bereits in ihrem Antrag vom Februar 2017 auf, ein Konzept zur Stickstoffdioxid-Verringerung zu erarbeiten und ein zeitliches sowie schrittweises Dieselfahrverbot zu prüfen.
Erst kürzlich traf das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine weitreichende Entscheidung: Ein Diesel-Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in deutschen Innenstädten ist zulässig. Derzeit klagt die Deutsche Umwelthilfe und der Ökologische Verkehrsclub Deutschland gegen das Land Hessen wegen anhaltender Überschreitungen des Stickoxid-Grenzwertes: Sollte die Klage – mit hoher Wahrscheinlichkeit – Erfolg haben, wird auch die Wiesbadener Innenstadt zur Sperrzone für alle Dieselfahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Davon wären knapp 31.000 Diesel-PKW betroffen.
Die ULW Rathausfraktion stellte bereits in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Februar 2017 einen Antrag, in dem sie den Magistrat u.a. aufforderte, ein Diesel-Fahrverbot innerhalb eines zu erarbeitenden Konzepts zu prüfen. Seinerzeit konnten sich die anderen Fraktionen leider nicht dazu durchringen, diesem – nun relevanter denn je erscheinenden – Punkt zuzustimmen. Um eine parlamentarische Mehrheit für den Antrag zu bekommen, musste die konzeptionelle Planung eines schrittweisen Dieselverbots aus dem Antrag herausgenommen werden. Veit Wilhelmy, stellv. Fraktionsvorsitzender der ULW Fraktion, konnte dies bereits damals „nicht nachvollziehen.“
Zwar bekam der Antrag nun die notwendige Zustimmung von Seiten der Stadtverordneten, doch die Folgen der Herausnahme von Punkt Zwei sind in Anbetracht des Leipziger Urteils schwerwiegend: Trotz der Vielzahl an Maßnahmen, die der Dezernent für Umwelt nennt – Busse mit Elektroantrieb, Ausbau der Fahrradwege etc. –, um ein drohendes Verbot für Dieselfahrzeuge abzuwenden, wird es sich nicht abwenden lassen.
Wäre der Antrag der ULW in seiner ursprünglichen Fassung angenommen worden, wäre die Landeshauptstadt Wiesbaden besser auf ein Verbot vorbereitet gewesen und hätte bereits ein realistisches und realisierbares Konzept erarbeitet. Die Kenia-Kooperation begnügte sich hingegen mit schönen Worten und diskutierte, anstatt auf Grundlage eines überzeugenden Konzepts zu agieren.
Bereits im Rahmen eines von der ULW veranstalteten Bürgerdialogs vom Sommer letzten Jahres urteilte Andreas Weber vom B.U.N.D. (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), dass das Stickoxid-Problem Wiesbadens sich nicht durch den vom Magistrat vorgeschlagenen Maßnahmenkatlog lösen lassen wird.
Sollte das Fahrverbot auch in Wiesbaden gerichtlich angeordnet werden, spricht sich die LKR&ULW Rathausfraktion für ein zeitliches und schrittweises Diesel-Fahrverbot aus. Dabei gilt es jedoch weiterhin zu prüfen, wie man die Betroffenen bestmöglich unterstützen kann.