Juristisch sauber, politisch schlampig


ULW – Fraktion hält trotz jüngstem Gutachten zu Straßenreinigungskonzepten weiter am GiB-Vorschlag fest

Ein neuer Akt des Trauerspiels um die neue Straßenreinigungssatzung: Zuletzt hatte ein unabhängiges Rechtsgutachten der Bürgerinitative Gehwegreinigung in Bürgerhand (GiB) die rechtliche Konformität ihres Alternativkonzepts zur Straßensäuberung bescheinigt.

Als also nach dem positiven Gutachten des Verwaltungsrechtlers Gerhard Strauch keine weiteren Einwände gegen das Bürgerkonzept der GiB zur Straßenreinigung erhoben werden können, gehen nun Magistrat und Ordnungsdezernent die Argumente aus. Zugegebenermaßen ist es auch schwierig, mit bemerkenswerter Konstanz und Ausdauer eine höchst umstrittene Politik gegen die Wiesbadener Bürger durch zu pressen, denn nichts anderes ist die Gesetzesnovelle zur neuen Straßenreinigungssatzung des Ordnungsdezernats – dafür reicht ein Blick auf den Gebührenbescheid zur Straßenreinigung.

Entlastung für das Konzept des Ordnungsdezernenten Dr. Franz (CDU) bringen soll nun ein weiteres Rechtsgutachten – diesmal in Auftrag gegeben vom Magistrat selbst. Die Finte des Magistrats erinnert ein wenig an eine Art Makro-Form eines politischen Kindergartens, frei nach dem Motto: ‚Was die können, können wir schon lange. Wenn die GiB ihrer Argumentation durch ein Rechtsgutachten mehr Gewicht verleiht – dann machen wir eben auch eins!‘ Und, wer hätte das gedacht: Das Gutachten von Schüllermann und Partner bewertet das Reinigungskonzept des Magistrats juristisch sauberer als das GiB-Konzept.

Stadtverordneter Veit Wilhelmy dazu wütend: „Was die GiB angefertigt hat, war ein seriöser Verbesserungsvorschlag mit guten Ideen – keine Aufforderung, einfach selbst ein Rechtsgutachten zurückzuschmeißen! Echtes Eingehen auf die Vorschläge der Bevölkerung sieht anders aus.“

Geht es nach dem Gutachten von Schüllermann und Partner, läuft alles nach Schema F – das Straßenreinigungskonzept des Ordnungsdezernats kommt, der Vorschlag der Bürgerinitiative GiB wird in die Tonne geklopft und auch die Rückkehr zur alten Straßenreinigungssatzung wird ausgeschlossen.

Die ULW Rathausfraktion stellt klar: „Wir sind keine Juristen, sondern Politiker und die haben im Sinne der Bürger zu entscheiden. Wenn nur einer von 26 Ortsbeiräten das Konzept des Dezernenten gut findet, ist das eine klare demokratische Sache. Dann muß das politisch gewollte Konzept eben juristisch sattelfest gemacht werden. Alles andere ist ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinitiative.“ Die Fraktion appelliert an die Parteien in der Stadtverordnetenversammlung, sich nicht von der CDU manipulieren zu lassen. „Wenn der Oberbürgermeister Bürgerbeteiligung wirklich ernst meint, dann muß er jetzt einschreiten und das GiB-Konzept objektiv und gleichberechtigt im Parlament entscheiden lassen.“

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